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   BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 5.86   

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https://dejure.org/1988,8083
BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 5.86 (https://dejure.org/1988,8083)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 1 C 5.86 (https://dejure.org/1988,8083)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 1 C 5.86 (https://dejure.org/1988,8083)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 5.86
    Eine solche Rechtsberatungserlaubnis kann nach der am 27. August 1980 in Kraft getretenen neuen Fassung des Art. 1 § 1 Abs. 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG), die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1503) - ÄndG - eingeführt wurde und, soweit hier von Belang, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - NJW 1988, 545), nicht mehr erteilt werden.

    Wie sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 1987 (a.a.O. S. 549 f.) ergibt, begegnet diese Auslegung des Art. 3 Satz 2 ÄndG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 20.87

    Erteilung einer Rechtsberatungserlaubnis als Rechtsbeistand an einen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 5.86
    Zum Begriff der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsgebührenordnung (wie Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1984 - 9 S 1531/82

    Rechtsbeistand; Erlaubnis; Teilerlaubnis; Anwartschaft auf Zulassung; Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 5.86
    Auf die Berufung der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 10. Februar 1984 (Rbeistand 1984, 44) das verwaltungsgerichtliche Urteil geändert, die angefochtenen Bescheide insoweit aufgehoben, als eine Erlaubnis für die Gebiete des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung versagt wurde, und den Beklagten verpflichtet, insoweit über den Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1986 - 1 C 5/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3761
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1986 - 1 C 5/86 (https://dejure.org/1986,3761)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.06.1986 - 1 C 5/86 (https://dejure.org/1986,3761)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juni 1986 - 1 C 5/86 (https://dejure.org/1986,3761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO § 4a Abs. 1 S. 1; BBauG § 1 Abs. 7
    Bauleitplanung: Fehlerhafte Konfliktbewältigung, Unzureichendes Abwägungsmaterial

Papierfundstellen

  • BauR 1987, 174
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 3 N 20/83

    Ausweisung eines Wohngebiets neben einem stark emittierenden landwirtschaftlichen

    Ohne ein derartiges Sachverständigengutachten war das Abwägungsmaterial unvollständig und bot keine ausreichende Grundlage, den sich abzeichnenden Konflikt zwischen emittierendem landwirtschaftlichen Betrieb und Wohnbebauung zu bewältigen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.06.1986 - 1 C 5/86 - BauR 1987, 174 ).

    Dies ist unzulässig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.06.1986, a.a.O., S. 176).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 5147/97

    Ausschluss von landwirtschaftlichen Betrieben im MD; Gliederung des Dorfgebietes

    Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11; OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).
  • VG Karlsruhe, 10.05.2019 - 10 K 3418/17

    Anforderungen an die Festsetzung eines Innenbereichs als besonderes Wohngebiet;

    36 Erforderlich für die Festsetzung ist eine sorgfältige und ins Detail gehende Bestandsermittlung, welche eine Beurteilung dieser besonderen Eigenart des Gebiets und der Folgen für die künftige Entwicklung zulässt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.06.1986 - 1 C 5/86 -, BauR 1987, 174; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.06.1996 - 10a D 61/92 NE -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.9.2006 - 2 A 12.05 -, Ls. 1, Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3185/99

    Abwägung; Art der Nutzung; Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff;

    Die Festsetzung des "eingeschränkten Dorfgebiets" stellt sich damit als sog. "Etikettenschwindel" dar, der den durch den Bebauungsplan geschaffenen Emissionskonflikt nicht löst, sondern eher verschärft (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 - v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18; v. 22.4.1998 - 1 K 1719/97 - HessVGH, Beschl. v. 22.9.1988 - 3 N 20/83 -, BRS 48 Nr. 11; OVG Saarland, Urt. v. 28.9.1993 - 2 R 50/92 -, BauR 1994, 77).".
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 C 11/88

    Anfechtung; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Gemeinde; Festsetzung; Mischgebiet;

    Um den Konflikt zwischen der westlich der D.-Straße vorhandenen Wohnbebauung und dem östlich der Straße ansässigen Betrieb der Firma N. sachgerecht planerisch bewältigen zu können, hätte die Antragsgegnerin Sachverständigengutachten einholen müssen (vgl. dazu die Urteile des Senats v. 30.6.1986 - 1 C 4/86 und 1 C 5/86 -, BRS 46 Nr. 26 und Nr. 17 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2000 - 1 K 3112/99

    Abwägungsgebot; Baugebiet; Bebauungsplan; Etikettenschwindel; Gliederung;

    Damit wird der durch den Bebauungsplan geschaffene Immissionskonflikt nicht gelöst, sondern in einer das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 BauGB) verletzenden Weise verschärft (vgl. Senatsurt. v. 30.6.1986 - 1 OVG C 5/86 -, BRS 46 Nr. 17; v. 16.7.1990 - 1 K 2/89 -, V.n.b.; v. 27.7.1990 - 1 OVG C 11/88 -, BRS 50 Nr. 18).
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